750four hat geschrieben:Ranger
Klar war von Anfang an, dass die Reifen vom Tüv abgenommen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
Wenn der Tüv die Bescheinigung zum Eintrag nicht ausstellt, dann frag dich mal warum man die Reifen überhaupt Tüv abnehmen und eintragen lassen muss. Liest du auch was du da schreibst.
Richtig ist wie Hajott schreibt der Tüv trägt nicht ein, sondern die Zulassungsstelle anhand der (Tüv Bescheinigung,Tüv Abnahme oder Tüv Unbedenklichkeitsbescheinigung nenn es wie du möchtest) und sobald die Reifen Tüv abgenommen sind, erlischt auch keine Betriebserlaubnis,
was anderes habe ich auch nicht geschrieben.
.. kein Grund pampig zu werden (.. liest du was du schreibst ..),
wollte dich lediglich feundlich auf einen Umstand aufmerksam machen, den viele, nein die meisten, verkennen. (Verlust der Betriebserlaubnis). Das führt dann regelmäßig zu großem Ärger und Problemen. Da weiß ich durchaus von was ich rede. Die einzelnen Begrifflichkeiten (.. Bescheinigungen etc..) existieren nun mal auch und unterscheiden sich eben, was oft erhebliche juristische (Haftung etc.) Auswirkungen haben kann. Aber das führt nun zu weit, sehe ich ein. Und das man das nicht gerne hört, ist mir auch klar. Hier beharrt jeder auf seiner Meinung, weil man es so gehört hat oder weils "immer schon so war".
Eigentlich wollte ich es einfach gut sein lassen, aber nun antworte ich doch nochmals, man sehe es mir nach: "Klugscheisser Modus ein"
Hier mal wie ich es verstanden hatte (und du es schriebst):
.. "Ich bekomme vom Tüv Sachverständigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung"..., die bekommst du nicht, denn die wird vom Hersteller oder sonstwem erstellt. Tüv erstellt nur eine "Abnahme" mit Textvorgabe für die Zulasungsstelle, die es dann dann brav abtippt, sofern die auch zustimmen (die letzte Entdcheidung liegt nämlich auch hier bei denen u. nicht beim Tüv wie langläufig angenommen). So auch heute zufällig grade von meinem Tüv Bekannten, der vor ner Stunde grad tatsächlich zufällig zum Kaffee und für ne Abnahme hier war, bestätigt. Ob du es überhaupt nachtragen musst und wann, steht dann auch noch auf dem Schein vom Tüv "Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat SOFORT" oder "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" zu erfolgen. = Adressänderung oder was auch immer, dann auch Umtragung mitmachen lassen. Ansonsten "mitführen".
Die Phrase "der Tüv trägt ein" ist nur Umgangssprachlich (u. rührt sicher noch daher das die früher direkt in den Brief gekritzelt haben), eintragen tut die Zulassungsstelle, das ist richtig. Der Tüv macht hier nur "Handlanger" Arbeit, außer bei Einzelabnahmen, hier macht er eher eine Expertise. Bei Teilegutachten wird gar nur der "ordnungsgemäße Anbau" (siehe Lenker, oft Bremsleitungen etc.) bestätigt.
Und die Betriebserlaubnis erlischt, so wie ich es geschrieben habe, sofort, wenn du nicht auf dem Wege der Eintragung bist und ncoh paar Tage durch die Gegend fahren würdest. Nach der Eintragung selbstverständlich nicht. Ergo hoffe ich, das du selbst liest was DU schreibst, bzw. was andere schreiben.
"Klugscheisser Modus aus!"
Und damit laß ich es dann bewenden. Im Essenz: Zusehen, das die wichtigen Eintragungen rechtzeitig erfolgen, damit man auf der sicheren Seite ist.
Gruss